AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Carletto Deutschland GmbH Lieferung und Fakturierung erfolgt durch unseren Logistikpartner arvato media GmbH (VVA).
Bestellungen
Bestellungen in Deutschland erreichen uns unter:
Telefon Bestellhotline VVA +49 (0) 6074 370 40 58 00
Telefon Büro Nürnberg +49 (0) 6074 370 40 50 (während Bürozeiten)
E-Mail: bestellung@carletto.de
Webshop www.carletto.de
Bestellungen in Österreich über Vertretung Berg Toy Handelsagentur
Telefon +43 (0) 1 486 23 33
Fax +43 (0) 1 486 23 33 43
E-Mail: order@bergtoy.at
Gültigkeit
Für alle Lieferungen gelten ausschliesslich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Vorschriften des Bestellers (Kunde) bedürfen unserer Zustimmung in schriftlicher Form.
Mit Erscheinen der neuen Preislisten und Kataloge verlieren alle bisherigen Kataloge, Preislisten und Angebote deren Gültigkeit.
Die aktuellen Preislisten sind jederzeit auf carletto.de unter dem Webshop exklusiv für Kunden abrufbar.
Mindestauftrag
Aus Kostengründen können wir nur Aufträge ab einem Warenwert von € 150.- annehmen.
Nachbestellungen zu einem bereits erteilten Auftrag können aus logistischen Gründen nur als neue, separate Aufträge bearbeitet werden.
Für Erstbestellungen von Neukunden gilt ein Mindestauftragswert von € 500.-.
Versandkosten / Parkmodel
Der Lieferwert ist massgeblich für die Auslieferung. Unter 250,- Euro werden Artikel „geparkt“ und erst mit Erreichen der Frei-Haus-Grenze von 250,- Euro automatisch versandt, Portokosten zu Lasten Carletto
Sollte der Kunde verfügbare Artikel mit Lieferwert unter 250,- Euro sofort benötigen, gehen die Porto- und Verpackungskosten von pauschal 10,- Euro zu Lasten des Kunden. Bitte in diesem Fall den Vermerk „Kein Parkmodell erwünscht“ anbringen oder bei mündlicher Bestellung darauf hinweisen.
Rückstände
Rückstände werden geparkt und mit Erreichen der 250€ Grenze, spätestens jedoch nach 60 Tagen, ausgeliefert.
Ab einem Wert von 100€ werden sie ohne Zeitverzug frei Haus geliefert.
Preisbasis
Die pro Artikel aufgeführten Preise verstehen sich als Einkaufspreise und sind dem Handel vorbehalten.
Angaben über Verkaufspreise gelten als Empfehlung und nicht als Preisbindung.
Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt und Versandkosten.
Preisänderungen innerhalb des Kalenderjahres bleiben vorbehalten.
Webshop-Bestellungen
Wir behalten uns das Recht vor, eingegangene Webshop-Bestellungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies gilt insbesondere auch für vordefinierte Verpackungseinheiten (MQ’s).
Zahlung
Unser generelles Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto.
Beanstandungen
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.
Bei Transportschäden kontaktieren Sie bitte innerhalb von 24 Stunden das jeweilige Transportunternehmen.
Bürozeiten / Verkaufsinnendienst
Unser Verkaufsinnendienst ist täglich (Mo-Fr) von 8.30-12.00h und 13.30-17.00h
(Freitag bis 14.30 Uhr) für Sie da.
Wichtige Angaben über unsere Dienstleistungen erhalten Sie auch unter www.carletto.de
Ergänzende Liefer- und Zahlungsbedingungen von unserem Logistik-Partner VVA auf der Folgeseite
Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand: 01.08.2019)
für Lieferungen über die Arvato Media GmbH sowie die Verlegerdienst München GmbH
(nachfolgend „VVA“ genannt) an Besteller:
VVA handelt im Namen und auf Rechnung der sie beauftragenden Unternehmen, nachfolgend „Lieferanten“ genannt.
Transportrisiko
Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an den Transportführer auf den Besteller über, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transportweg beschädigte Sendungen wird nicht geleistet. Der Besteller bzw. Empfänger muss zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition, Bahn oder anderen gegebenen Fristen bei diesen den Schadensfall melden. Die Transportkosten trägt der Besteller.Gewährleistung/Lieferverzug/Haftung
Der Inhalt der Sendung gilt als mit der Rechnung übereinstimmend und frei von erkennbaren Mängeln, wenn der Empfänger nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung die Abweichung schriftlich anzeigt oder eine Mängelrüge geltend macht. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Nummer der Rechnung angegeben werden. Bei berechtigter Beanstandung werden die Mängel durch Ersatzlieferung oder, soweit dies nicht möglich ist, durch Gutschrift behoben. Im Falle des Lieferverzuges, der vom Lieferanten zu vertreten ist, ist vom Besteller zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese ebenfalls schuldhaft nicht eingehalten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen richtet sich die Haftung des Lieferanten nach gesondert vereinbarten oder allgemeinen Haftungsregelungen. Eine Haftung des Lieferanten in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist grundsätzlich auf den typischerweise zu erwartenden Schadensumfang begrenzt und für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.Teilleistungen
Die Bestellung kann in Teillieferungen erbracht werden. Kosten für Nachlieferungen gehen zu Lasten des Bestellers.Remissionsrecht
Wurde dem Besteller ein Remissionsrecht eingeräumt und macht er von diesem Gebrauch, so trägt er für die Rücksendung die Kosten und die Transportgefahr bis zum Eintreffen der Ware bei der Empfangsstelle der VVA.Abtretung/Zahlung
Die Forderungen des Lieferanten aus Lieferungen an den Besteller wurden an die VVA abgetreten. Zahlungen können daher mit schuldbefreiender Wirkung nur an die VVA erfolgen. Sie sind jeweils zu den auf den Rechnungen vorgesehenen Terminen zu leisten.Zahlungsverzug
Im Falle des vom Besteller zu vertretenden Verzuges mit mindestens zwei Forderungsfälligkeiten werden die gesamten übrigen Forderungen sofort fällig. Es werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet.Pre Notification
Bei Erteilung eines Firmenlastschriftmandates wird die Vorankündigung der Lastschrift (sogenannte Pre Notification) spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitsdatum in Form einer Bankeinzugsreferenzliste durch VVA (Zahlungsempfänger) an den Zahlungspflichtigen versendet.Eigentumsvorbehalt
Die von VVA gelieferte Ware (incl. Streckengeschäft) bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen der VVA. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr im eigenen Namen an Dritte zu veräußern. Sämtliche aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen gegen seine Kunden tritt der Besteller bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferanten an diesen ab. Besteht zwischen dem Besteller und seinem Kunden ein Abtretungsverbot, ist der Besteller zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht ermächtigt. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seine eigenen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der geltenden Zahlungsziele erfüllt. Übersteigt der Wert der für den Lieferanten bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Lieferanten um mehr als 20 %, so kann der Besteller vom Lieferanten die Freigabe entsprechender Sicherheiten verlangen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Lieferanten. Alle Rechte im Zusammenhang mit Eigentumsvorbehaltsrechten gemäß Ziffer 9 sind an VVA abgetreten. Insoweit ist die VVA insbesondere berechtigt, Aussonderungen/Absonderungen beim Besteller im eigenen Namen durchzuführen.Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial wird, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht zurückgenommen. Soweit Verpackungsmaterial zurückgenommen werden muss, insbesondere Transportverpackungen, hat der Besteller die Kosten des Rücktransportes der Transportverpackungen zu tragen.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gütersloh. Als Gerichtstand in Zahlungsangelegenheiten ist, je nach Höhe des Streitwertes, Gütersloh oder Bielefeld vereinbart, soweit nicht gesetzlich ein anderes Gericht zwingend zuständig ist. Der Besteller kann auch an seinem Sitz verklagt werden.Geltungsbereich
Für Warenbezüge des Bestellers vom Lieferanten über die VVA gelten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen; weitergehende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für über den vorliegenden Regelungsbereich hinausgehende Sachverhalte könnten weitergehende Bedingungen vereinbart werden.
Nürnberg, Januar 2024 / Carletto GmbH